Stand der Unterlagen: 5.11.2024 - öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1, § 4 a Abs. 1 BauGB -
Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat in seiner Sitzung am 5.11.2024 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen für das bezeichnete Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen und den Vorentwurf öffentlich auszulegen. Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist die Realisierung eines konkreten Bauwunsches zu ermöglichen sowie erforderliche Änderungen der Festsetzungen mit Erweiterung des Wohngebiets zuzulassen, um den dringenden Bedarf an Wohnraum für ortsansässige Paare und junge Familien in Reisbach zu decken - in einer städtebaulich verträglichen Dimension und Ordnung. Das Plangebiet umfasst eine 0,17 ha große Fläche.
Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können hier geladen werden, indem man untenstehende Links betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig.
Sollten Probleme auftreten oder Sie einen Papierplan benötigen, geben Sie uns bitte unter der Mailadresse bauamt@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Bescheid.
Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der Auslegung im Rathaus (Zimmer 18) zur Einsicht bereit. Die Datenschutzhinweise können hier geladen werden.