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Montag, 13.02.2017
Einbeziehungssatzung „Oberkenading-Ost“
Öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Reisbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Einleitung des Planungsverfahrens zum Erlass der Einbeziehungssatzung „ Oberkenading-Ost “ beschlossen.
Die Pläne liegen in der Zeit bis zum 28.3.2017 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer Nr. 18 aus.
Während dieser Zeit können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Wir haben den Entwurf auch unter
diesem Link
zugänglich gemacht. Ein ergänzender Umweltbericht wurde nicht erstellt.
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