Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat am 31.7.2018 beschlossen, den bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mitterfeld II“ in Oberhausen über Deckblatt Nr. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Der bestehende Bebauungsplan wird auf Basis von Art 81 BayBO für die Grundstücke Flurnummern 145/44 (Parzelle 3), 145/43 (Parzelle 4), 145/38 (Parzelle 8), 145/20 (Parzelle 12), 145/22 (Parzelle 19) und 145/ 21 (Parzelle 20) Gemarkung Oberhausen für den gesamten Geltungsbereich in folgenden Punkten geändert:
Die bisher festgesetzten Höhenbezugspunkte werden beibehalten. - Die maximal zulässige Wandhöhe der Garage wird auf 3,50 m (bisher 3 m) ab Bezugspunkt Höhe fertige Erschließungsstraße bei Mitte Grundstücksgrenze festgesetzt. - Die maximal zulässige Wandhöhe der Hauptgebäude wird auf 7 m (bisher 6,5 m) ab Bezugspunkt Höhe fertige Erschließungsstraße bei Mitte Grundstücksgrenze festgesetzt. - Die maximal zulässige Firsthöhe der Gebäude wird auf maximal 11 m (bisher 10,50 m) festgesetzt. - Die auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 145/45 Gemarkung Oberhausen festgesetzte Grünfläche mit Zweckbestimmung Fussweg wird in die Zweckbestimmung öffenlicher Feld und Waldweg geändert.
Ein Planentwurf ist vom Markt Reisbach erarbeitet worden. Die sonstigen Festsetzungen bleiben unverändert gültig.
Die aktuellen Planungsunterlagen in
digitaler Form können hier geladen werden, indem man
untenstehende Links betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat
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Sollten Probleme auftreten oder Sie einen Papierplan benötigen,
geben Sie uns bitte unter der Mailadresse
anton.hafeneder@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Bescheid.
Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der
Auslegung im Rathaus (Zimmer 18) zur Einsicht bereit.
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