Der Markt Reisbach hat am 11.2.2020 beschlossen, ein Planverfahren zur Neuaufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Giglberg einzuleiten. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: 955, 957, 942, 958/2, 956/2, 956 und 956/3 jeweils Gemarkung Englmannsberg. Der Geltungsbereich bestimmt sich nach dem in der zeichnerischen Darstellung (untenstehend) festgesetzten Flächenbereich. Diese Teilfläche wird gemäß § 35 Abs. 6 BauGB in die Aussenbereichssatzung Giglberg einbezogen. Die Planungsfläche umfasst den Ort Giglberg. Ein Planentwurf ist vom Markt Reisbach ausgearbeitet und die Satzung mittlerweile beschlossen worden. 
Die aktuellen Planungsunterlagen in
digitaler Form können hier geladen werden, indem man
untenstehenden Link betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat
Reader notwendig. Die Unterlagen liegen auch im Rathaus zur Einsicht bereit.
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