Der Markt Reisbach hat am 11.2.2020 beschlossen, ein Planverfahren zur Erweiterung der Abrundungssatzung Niederreisbach einzuleiten. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Flurnummer 24 (T) Gemarkung Niederreisbach. Der Geltungsbereich bestimmt sich nach dem in der zeichnerischen Darstellung (untenstehend) festgesetzten Flächenbereich. Diese Teilfläche wird gemäß § 34 BauGB in den bebaubaren Innenbereich einbezogen. Ein Planentwurf ist vom Markt Reisbach ausgearbeitet worden. 
Die aktuellen Planungsunterlagen in
digitaler Form können hier geladen werden, indem man
untenstehenden Link betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat
Reader notwendig. Die Unterlagen liegen auch im Rathaus zur Einsicht bereit.
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