Aktuelle Nachrichten
Donnerstag, 07.01.2021
Kindertageseinrichtungen - Voraussichtliche Regelung ab 11.01.2021
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 06.01.2021 beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen weiterhin - zunächst bis 31.01.2021 - geschlossen bleiben. Eine Notbetreuung wird eingerichtet.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass voraussichtlich folgende Personengruppen eine Notbetreuung in
Anspruch nehmen können:
- Kinder, deren
Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere,
wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen
- Kinder, deren
Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern
angerordnet ist
- Kinder, deren
Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII haben
- Kinder mit
Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind
Dringender Appell an alle Eltern:
Eine Notbetreuung ist nur dann in Anspruch zu nehmen,
wenn die Betreuung der Kinder nicht auf andere Weise sichergestellt werden
kann.
Wir bitten um Verständnis!
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