geänderter Stand der Unterlagen: 10.12.2024 - Bekanntmachung Satzungsbeschluss -
Die Grundstückseigentümer Wagner, Hofmann und Gruber beantragten für einen Bereich des Weilers Unterstuben in der Gemarkung Haberskirchen im Rahmen einer geeigneten Satzung den Siedlungsansatz Unterstuben weiterzuentwickeln. Der Erlass der Satzung soll Baurecht im Geltungsbereich sichern. Der Marktgemeinderat hat auf Anraten des Staatlichen Bauamtes und in Abstimmung mit den Planbetroffenen den Geltungsbereich in der nunmehr geänderten Planfassung mit neuem Stand vom 08.10.2024 verkleinert und damit an die rechtlichen Vorgaben geeignet angepasst. Die geänderte Fassung wurde neu öffentlich ausgelegt und den Fachstellen zur Prüfung vorgelegt. Mit Beschluss vom 10.12.2024 hat der Marktgemeindert die Satzung beschlossen.
Die Fachstellen wurden über die Beschlussfassung informiert. Der Geltungsbereich umschliesst eine Fläche von 13.757 qm.
Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können hier geladen werden, indem man untenstehende Links betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig. Sollten Probleme auftreten oder Sie einen Papierplan benötigen, geben Sie uns bitte unter der Mailadresse bauamt@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Nachricht. Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der Auslegung im Rathaus (Zimmer 18) zur Einsicht bereit.
Die Datenschutzhinweise können hier geladen werden
Bekanntmachung |
Zusammenfassende Erklärung |