Außenbereichssatzung Unterstuben

geänderter Stand der Unterlagen: 8.10.2024 - öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 3 BauGB -

 

Die Grundstückseigentümer Wagner, Hofmann und Gruber beantragten für einen Bereich des Weilers Unterstuben in der Gemarkung Haberskirchen im Rahmen einer geeigneten Satzung den Siedlungsansatz Unterstuben weiterzuentwickeln. Der Erlass der Satzung soll Baurecht im Geltungsbereich sichern. Der Marktgemeinderat Hat auf Anraten des Staatlichen Bauamtes und in Abstimmung mit den Planbetroffenen den Geltungsbereich in der nunmehr geänderten Planfassung mit neuem Stand vom 08.10.2024 verkleinert und damit an die rechtlichen Vorgaben geeignet angepasst. Die geänderte Fassung wird neu öffentlich ausgelegt und den Fachstellen zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Geltungsbereich umschliesst nunmehr eine Fläche von 13.757 qm (bisherige Fassung 27.541 qm).

Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können  hier geladen werden, indem man  untenstehende Links betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom

 

Sollten Probleme auftreten oder Sie einen Papierplan benötigen,  geben Sie uns bitte unter der Mailadresse bauamt@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Bescheid.

Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der Auslegung im Rathaus (Zimmer 18) zur Einsicht bereit.  Die Datenschutzhinweise können hier geladen werden.

 

Entwurf Außenbereichssatzung Unterstuben - Stand 8.10.2024

Bekanntmachung

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde