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Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Beschreibung

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

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Stand: 14.03.2023

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Frau Haindl 08734 49-11 1 - Kasse (EG) 
Frau Krautner 08734 49-11 1 - Kasse (EG) 


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