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Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 23.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Herr Gruber 08734 49-23 13 - Geschäftsleitung (1. Stock) 
Frau Kaltenhauser 08734 49-22 13 - Geschäftsleitung (1. Stock) - nur vormittags 


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