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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 11.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|
Frau Berthold | 08734 49-30 | 14 - Sekretariat (1. Stock) | |
Frau Furtner | 08734 49-28 | 18 - Bauamt (1. Stock) | |
Frau Kasper | 08734 49-80 | 16 - Kulturamt (1. Stock) | |
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