Teilaufhebungsplan zum Bebauungsplan „GE-Griesbach“

Stand der Unterlagen: 13.12.2022 - Billigungsbeschluss -

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen für das bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen und den Vorentwurf auszulegen.
Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes auf dem Grundstück Flurnummer 558/1 Gemarkung Griesbach. Weiterhin soll angrenzend Freizeitnutzung zulässig sein. Für die bestehende umgebaute Abwasserentsorgung soll planliche Sicherung erfolgen. Hierzu ist erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan "GE - Griesbach" anzupassen und auf den Bereich des bisherigen Kläranlagengeländes planlich zu erweitern. Das Plangebiet umfasst eine ca. 0,53 ha große Fläche.

 

Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können  hier geladen werden, indem man  untenstehenden Link betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig. Die Unterlagen liegen auch im Rathaus zur Einsicht bereit.

 

Bebauungsplan GE Griesbach (Teilaufhebung und Erweiterung) - Vorentwurf

 

Erklärung zum Datenschutz