1. Änderung Baugebiet Am Straßäcker

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat mit Beschluss vom 4.7.2023 die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Straßäcker“ beschlossen. Folgende Änderungen werden für den Bereich der Flurnummern 550, 550/9 und 550/7 Gemarkung Reisbach vorgesehen:

• Neufestlegung der Bauräume durch ein jeweils geändertes Baufenster auch zur Anordnung der Garagen
• Umänderung Einzelhausfestsetzung in Hausgruppe bzw. Einzelhaus mit 3 WE (4 WE Parzelle 8)
• Grundflächenzahl bei Parzelle 8 bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,65.

Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (insbesondere Art. 6 ff BayBO) bleiben unberührt.
Die sonstigen Festsetzungen bleiben unverändert gültig.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Vorgaben unberührt.

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Der Satzungsbeschluss wird durch Aushang an den Amtstafeln bekanntgemacht.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Vorgaben unberührt.

 

Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können hier geladen werden, indem man untenstehenden Link betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig. Die Unterlagen liegen auch im Rathaus zur Einsicht bereit.

 

1. Änderung Baugebiet Am Straßäcker und Bekanntmachung