Der Marktgemeinderat hat am 29.03.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplan "Failnbach I" über Deckblatt Nr. 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Art. 81 BayBO auf Antrag in folgenden Punkten zu ändern:
bei Ziffer 0.6.1
Ausführung von Pultdächern bei den Garagen möglich. Aufgabe der bisher festgesetzten Traufhöhe von 2,75 m stattdessen nach Vorgabe BayBO
bei Ziffer 0.6.2
Aufgabe der Angleichungspflicht bei den Grenzgebäuden für das später ausgeführte Bauvorhaben
bei Ziffer 0.7.1
Versetztes Satteldach ergänzend zulässig. Dachneigung unter 28° neu zulässig. Ergänzende Beschreibung wie die Kniestockhöhe zu ermitteln ist Wandhöhenvorgabe von 5,50 m unabhängig von der Geschossigkeit.
bei Ziffer 0.9.1
Anwendung des jeweils aktuellen Abstandsflächenrechts nach BayBO.
bei Ziffer 0.10
Übertragung der veränderten Festsetzungen im Wesentlichen auf das gesamte Baugebiet.
bei Ziffer 3
Optimierung des Baufensters Parzelle 11 - wegen nicht mehr vorhandener Hochspannungsleitung
Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (insbesondere Art. 6 ff BayBO) bleiben unberührt. Die sonstigen Festsetzungen bleiben unverändert gültig.
Der Entwurf mit Begründung lag in der Zeit vom 09.05.2022 bis zum 10.06.2022 im Rathaus, Landauer Str. 18, 94419 Reisbach, Zimmer-Nr. 18 öffentlich aus. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 28.06.2022. Mit Bekanntmachung trat der geänderte Bebauungs- und Grünordnungsplan in Kraft. Der Planentwurf kann hier heruntergeladen werden.
Hier finden Sie die Bekanntmachung über die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Failnbach I" (Satzungsbeschluss).
Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können hier geladen werden.