3. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Brunnleiten"

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat am 20.9.2022 beschlossen, den bestehenden  Bebauungs- und Grünordnungsplan „Brunnleiten“ über Deckblatt zu ändern. Mit Beschluss vom 26.9.2023 aht der Marktgemeinderat die Änderung als Satzung beschlossen. 

Die Änderung beinhaltet folgende Anpassungen:


Ergänzend zulässig bei Garagen und Nebengebäude
- Wandhöhe 3m im Mittel über dem Urgelände
- Pultdach mit Blechdeckung und Dachneigung von 5 ° bis 10 °


Gebäude zulässige Ausführung
- Ausführung von Dachgaupen, Zwerchgiebel und eines Kniestocks
- maximale Traufhöhe von 7 m talseitig ab dem gewachsenen Boden
- die Wandhöhe darf beim Zwerchgiebel um 1,25 m überschritten werden
- Flachdächer sind in Form von Dachterrassen mit Platten- oder Holzbelag zulässig
- Sattel- und Schleppgaupen können in Blechdeckung ausgeführt werden. Die festgesetzte Dachneigung darf hierbei unterschritten werden.


Bauweise
- Erdgeschoss und Obergeschoss Ausführung als Vollgeschoss. Dachgeschoss kann ausgebaut werden, ist aber nicht als Vollgeschoss zulässig
- Die Baugrenze wurde zeichnerisch geeignet angepasst
- Die Lage von Garage, Carport, Stellplatz ist innerhalb der Baugrenze frei wählbar

 

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Änderung betrifft die Grundstücke Flurnummern 326/4 und 326/5 Gemarkung Reisbach.

Der Satzungsbeschluss wird durch Aushang an den Amtstafeln bekanntgemacht.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Vorgaben unberührt.

Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können hier geladen werden, indem man  untenstehenden Link betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig. Die Unterlagen liegen auch im Rathaus zur Einsicht bereit.

 

3. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Brunnleiten" und Bekanntmachung