Die Marktgemeinde Reisbach plant einen weiteren Ausbau nach dem Höfebonus-Verfahren. Die Verfahrensunterlagen werden für den Markt Reisbach vom Büro IK-T Regensburg veröffentlicht. Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link. Der Markt hat folgende Förderschritte gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR) vom 09.07.2014 unter dem angegebenen Link veröffentlicht.
Stand: Auswahlverfahren
Leider sind zu dem Auswahlverfahren keine Angebote eingegangen.
Folgende Schritte sind bei einem Förderverfahren grundsätzlich zu durchlaufen:
- Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Die Gemeinde hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden Bereichen ( weiße NGA-Flecken) anhand öffentlich zugänglicher Quellen zu ermitteln. Die Ist-Versorgung ist in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Anfang der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de zu veröffentlichen. - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
- Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
- Auswahlverfahren Bekanntmachung
- Auswahlverfahren Ergebnis und Bekanntmachung.
Es ist grundsätzlich derjenige Netzbetreiber auszuwählen, der für die Erbringung der nachgefragten Leistungen zu marktüblichen Bedingungen die geringste Wirtschaftlichkeitslücke ausweist. Der Gemeinde steht es jedoch frei, neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeitslücke weitere angemessene Wertungskriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit zu definieren. Die Gemeinde muss dann bereits in der Bekanntmachung die Gewichtung der qualitativen Kriterien angeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke die höchste Gewichtung zukommt. Sofern sich nur ein oder zwei Bieter am Auswahlverfahren beteiligen, hat die Gemeinde die Wirtschaftlichkeitslücke einer Plausibilitätskontrolle durch das Bayerische Breitbandzentrum zu unterziehen und bei diesbezüglichen Verhandlungen mit den Bietern das Bayerische Breitbandzentrum in die Vermittlung einzubeziehen. - Verfahren bei Bezirksregierung
- Abschluss Kooperationsvertrag
- Veröffentlichung Fördersteckbrief (beinhaltet auch Karte des erschlossenen Gebietes)
- Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung