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Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Beschreibung

Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

Voraussetzungen

Ihre Anfrage bzw. Beschwerde ist an keine Voraussetzungen geknüpft.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 05.03.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Herr Ettengruber 08734 49-15 5 - Standesamt (EG) 


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