Oberhausen West II

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat am 12.12.2023 beschlossen, den bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplan „Oberhausen West II“ über Deckblatt Nr. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Art 81 BayBO in folgenden Punkten zu ändern:
Im Rahmen des vorliegenden Antrages werden im Wesentlichen die Wandhöhe, Dachneigung und die Baugrenzen verändert und an die geänderten Planungsbedürfnisse angepasst. Ziel ist es neben einem Wohngebäude auch ein größeres Nutzgebäude errichten zu können. Im Rahmen dieses Bauwunsches ist auch die Lage der Garage und Zufahrten anzupassen. Im Besonderen ergeben sich folgende Änderungen:


Für das Grundstück Flurnummer 123/1 Gemarkung Oberhausen:
• Änderung der Baugrenze (zur Situierung der gewünschten Gebäude) unter Beibehaltung der gesetzlichen Abstandsflächenvorgaben in Art 6 BayBO
• Änderung der talseitigen Wandhöhe (bisher 6,30 m neu 6,80m)
• Geänderte Lage der Zufahrt (Stellplätze) und Lage der Garage)

Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Oberhausen West II
• Änderung der Dachneigung (bisher 24°- 30° neu 20°- 30°).
Im Übrigen bleiben die bisherigen Vorgaben unberührt.

Ein Planentwurf ist vom Büro Breinl – Obermünchsdorf ausgearbeitet worden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Umweltbericht wurde nicht durchgeführt.

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 2.2.2024 bis zum 4.3.2024 im Rathaus, Landauer Str. 18, 94419 Reisbach, Zimmer - Nr. 18 öffentlich aus. Der Planentwurf kann hier heruntergeladen werden.

 

1. Änderung Bebauungsplan Oberhausen West II