Verlegung von Telekommunikationsleitungen über Privatgrundstücke

Der Markt Reisbach baut derzeit im Rahmen der staatlichen Fördervorgaben ein Glasfasernetz im gesamten Marktgebiet zur Erschließung von 998 Anwesen.

Ziel ist eine möglichst flächendeckende und zukunftssichere Breitbandversorgung.

 

In der Regel werden die Leitungen innerhalb öffentlicher Straßen und Wege verlegt.

In einzelnen Fällen kann es jedoch notwendig sein, dass Glasfaserleitungen auch über private Grundstücke geführt werden – zum Beispiel wenn Grundstücke nicht direkt an eine öffentliche Straße angrenzen.

Das Telekommunikationsgesetz (§ 134 TKG) sieht hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Duldungspflicht vor.

Netzbetreiber dürfen Telekommunikationsleitungen dann auch ohne Eintragung einer Grunddienstbarkeit verlegen, müssen die betroffenen Grundstückseigentümer jedoch vorab informieren.

Die Bauarbeiten werden möglichst schonend durchgeführt.

Eventuelle Schäden werden beseitigt und betroffene Flächen nach Abschluss der Arbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.