2. Änderung Bebauungsplan Failnbach

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat am 29.3.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplan „Failnbach I“ über Deckblatt Nr. 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Art 81 BayBO auf Antrag in folgenden Punkten zu ändern:


bei Ziffer 0.6.1
Ausführung von Pultdächern bei den Garagen möglich. Aufgabe der bisher festgesetzten Traufhöhe von 2,75 m stattdessen nach Vorgabe BayBO


bei Ziffer 0.6.2
Aufgabe der Angleichungspflicht bei den Grenzgebäuden für das später ausgeführte Bauvorhaben


bei Ziffer 0.7.1
Versetztes Satteldach ergänzend zulässig.
Dachneigungen unter 28 ° neu zulässig
Ergänzende Beschreibung wie die Kniestockhöhe zu ermitteln ist Wandhöhenvorgabe von 5,50 m unabhängig von der Geschossigkeit


bei Ziffer 0.9.1
Anwendung des jeweils aktuellen Abstandsflächenrechts nach BayBO.


bei Ziffer 0.10
Übertragung der veränderten Festsetzungen im Wesentlichen auf das gesamte Baugebiet


bei Ziffer 3
Optimierung des Baufensters Parzelle 11 – wegen nicht mehr vorhandener Hochspannungsleitung

Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (insbesondere Art. 6 ff BayBO) bleiben unberührt.
Die sonstigen Festsetzungen bleiben unverändert gültig.

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 9.5.2022 bis zum 10.6.2022 im Rathaus, Landauer Str. 18, 94419 Reisbach, Zimmer - Nr. 18 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Der Planentwurf kann hier heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen bislang nicht vor.

 

2. Änderung Bebauungsplan Failnbach