Windenergie

Neufassung des Kapitels B VI Energie (Vorranggebiete für Windenergieanlagen) und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft

 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2025 die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft beschlossen. Die aktuellen Verfahrensunterlagen können eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Entwurf der Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Feststellung zu den Umweltauswirkungen - liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG auch im Landratsamt Dingolfing-Landau zur Einsichtnahme aus.

 

Auslegungsort: Landratsamt Dingolfing-Landau,  2. Stock, Zimmer 227,  Obere Stadt 1,  84130 Dingolfing

Auslegungszeit: 10. November 2025 bis 30. Dezember 2025 nach vorheriger Terminabsprache während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten (Mo-Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr)

 

Gleichzeitig sind die Verfahrensunterlagen in das Internet eingestellt und können  heruntergeladen werden auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands Landshut: Aktuelle Fortschreibungen - Regionaler Planungsverband Landshut zusätzlich  auf der Homepage der Regierung von Niederbayern: Regionalplanung - Regierung von Niederbayern und ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Dingolfing-Landau ( Link: https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/landes-und-regionalplanung-bekanntmachung-ueber-die-auslegung-des-entwurfs-zur-fortschreibung-des-regionalplans-landshut )

 

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 30.12.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Geschäftsstelle, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, E- Mail: region@landshut.org  zu äußern. Stellungnahmen können nach Art. 16 Abs. Satz 3 BayLplG nur zu den Änderungen abgegeben werden. 

 

Vorrangflächenbereiche Wind für die zweite Beteiligung